Wer trägt die Kosten?

Wer an einer schweren, fortgeschrittenen und nicht heilbaren Erkrankung leidet, hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV).

Die Leistungen des Palliativ Care Teams können durch den Haus-, Fach- oder Krankenhausarzt verordnet und beantragt werden. Innerhalb von drei Tagen prüft und genehmigt die Krankenkasse den SAPV-Antrag und trägt die Kosten.

Private Krankenversicherungen können die Kosten ebenfalls übernehmen, hierfür muss im Vorfeld ein Antrag gestellt werden. Die Rechnung wird bei der Versicherung eingereicht – dann wird der Betrag erstattet.